Die Mitnahme eines Bollerwagens ist generell möglich. Dabei sollte beachtet werden, dass im genannten Zeitraum möglicherweise Aus- bzw. Eingebootet wird. Ferner ist darauf zu achten, dass keine gefährlichen-brandfördernden-hochentzündlichen Stoffe mitgeführt werden dürfen! Die Gegenstände sollten in dem Bollerwagen befestigt sein, so das diese nicht herausfallen können. Die Kosten richten sich nach den jeweiligen Fracht-Tarif der Reedereien. Die Gebühren werden dann vor Ort vom Bordpersonal Bar eingesammelt bzw. einkassiert.